Vorgaben Übernachtungen (Geschäftliche und touristische)

Buchung

Wir freuen uns, Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen!

 

FÜR ALLE ANREISENDEN GILT:

Ab Samstag, 06.11.2021, gilt bei uns die „3 G plus Regel“:

Wir sind als Betreiber zur Überprüfung der Impf-, Genesenen- oder PCR-Testnachweise verpflichtet.

Zusätzlich müssen nichtgeimpfte und nichtgenesene Gäste alle 72 Stunden einen PCR-Testnachweis vorlegen!

Außerdem besteht die FFP2-Masken-Pflicht!

Diese Testpflicht gilt nicht für bereits vollständig Geimpfte (beide Impfungen + 14 Tage), Genesene und Kinder unter 6 Jahren!

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie mit diesen Tests auch die Innengastronomie in unserem Hotel nutzen können.

Was gilt, wenn der Gast seine Reise nicht antreten möchte?

Wir bitten um Verständnis, dass eine kostenfreie Stornierung nur bei einem erneuten Beherbergungsverbot möglich ist.

Was gilt, wenn der Gast auf Grund einer Corona-Erkrankung oder Quarantäne seine Reise nicht antreten kann?

Hier gelten die normalen Stornierungsbedingungen laut unseren AGB‘s.

Was gilt, wenn der Gast vor Ort an Corona erkrankt?

Sofern das Gesundheitsamt die Quarantäne im Hotel anordnet, hat der Gast die entsprechenden Kosten auf Grund eines längeren Aufenthaltes zu tragen. Sofern Kosten durch eine Verlegung des nachfolgenden Gastes entstehen, sind diese auch vom Erkrankten zu übernehmen.

Ab einer 7-Tage-Inzidenzen von 35 vor Ort muss zu Ihrer Anreise und alle 72 Stunden ein negativer Test vorgelegt werden.

Dabei wird nicht zwischen geschäftlicher und touristischer Übernachtung unterschieden. Diese Plicht gilt für ALLE.

Dies ist über zwei verschiedene Wege möglich:

  • PCR Test – dieser ist 48 Stunden lang gültig
  • POC Antigentest – dieser ist 24 Stunden lang gültig
  • Selbsttest – dieser muss vor Ort und unter Aufsicht eines Mitarbeiters des i-PARK Hotels durchgeführt werden. Gerne können Sie einen Selbsttest für € 5 bei uns vor Ort erwerben

Diese Testpflicht gilt nicht für bereits vollständig Geimpfte (beide Impfungen + 14 Tage), Genesene und Kinder unter 6 Jahren!

In Giebelstadt und in der Stadt Würzburg gibt es regionale Testzentren, dort können Sie POC Antigentests durchführen lassen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie mit diesen Tests sowohl die Außen- als auch die Innengastronomie in unserem Hotel nutzen können.

Was gilt, wenn der Gast seine Reise nicht antreten möchte?

Wir bitten um Verständnis, dass eine kostenfreie Stornierung nur bei einem erneuten Beherbergungsverbot möglich ist.

Was gilt, wenn der Gast auf Grund einer Corona-Erkrankung oder Quarantäne seine Reise nicht antreten kann?

Hier gelten die normalen Stornierungsbedingungen laut unseren AGB‘s.

Was gilt, wenn der Gast vor Ort an Corona erkrankt?

Sofern das Gesundheitsamt die Quarantäne im Hotel anordnet, hat der Gast die entsprechenden Kosten auf Grund eines längeren Aufenthaltes zu tragen. Sofern Kosten durch eine Verlegung des nachfolgenden Gastes entstehen, sind diese auch vom Erkrankten zu übernehmen.